Recht auf Reparatur: EU-Kommission plant neues Gesetz

25. April 2023 | Gesetzgebung & Politik

Die meisten von uns schmeißen ihre kaputten Produkte und Elektrogeräte einfach weg, da die Alternative, sie reparieren zu lassen, einfach zu teuer ist. Das sorgt jedoch für eine starke Umweltbelastung und ist so gar nicht im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Folgen sind mehr Plastik in der Umwelt und eine daraus resultierende Umweltverschmutzung. Dieses Problem will die EU-Kommission mit dem Recht auf Reparatur nun angehen. Was dieses Gesetz beinhaltet, wann es in Kraft tritt und vieles mehr erfährst du bei uns!

Recht auf Reparatur – was ist das?

Zunächst einmal die wichtigste Frage: Was ist das Recht auf Reparatur überhaupt? Bei dem Recht auf Reparatur handelt es sich nicht um eine konkrete Regelung. Vielmehr ist es ein ganzes Bündel an Möglichkeiten, welche eine Kreislaufwirtschaft bis 2050 erreichen sollen. Ziel ist es, Reparaturen von Alltagsprodukten zu ermöglichen und zu vereinfachen, um so dafür zu sorgen, dass Konsumartikel länger genutzt werden. Bisher gibt es noch keinen konkreten Entwurf, da der Vorschlag noch in den Kinderschuhen steckt.

3 EU-Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
 

Welche Ideen es bisher gibt und wie ein solcher Entwurf aussehen könnte, haben wir für euch zusammengetragen:

  • Verlängerte Garantiezeiträume
  • Mehr und bessere Informationen über die Reparaturfähigkeit von Geräten gegenüber den Verbrauchern
  • Reparaturen sollen attraktiver gestaltet werden (z.B. durch Prämien und Gutschriften)
  • Geräte sollen leichter zu reparieren sein und austauschbare Teile erhalten
  • Hersteller sollen kostenlosen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren und über einen Mindestzeitraum Updates garantieren

Die bisherigen Entwürfe zeigen, dass nicht nur die Reparaturen vereinfacht werden sollen, sondern das neue EU-Recht auch die Gewährleistung für die Kundinnen und Kunden attraktiver gestaltet. In einigen Ländern gibt es sogar jetzt schon eine Verlängerung der Gewährleistung, wenn sich der Verbraucher für eine Reparatur entschieden hat.

Welche Produkte sind betroffen?

Welche Produkte genau betroffen sein werden, steht noch nicht fest. Bisher ist die Rede von Verbrauchsgütern wie zum Beispiel Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones und alle weiteren Haushaltsgeräte. An diesen Geräten sollen die Reparaturen sämtlicher Mängel vereinfacht werden, wodurch auch selbst verursachte Schäden mitinbegriffen sind. Dennoch gibt es für diese Reparaturen auch Grenzen. Geräte, welche als nicht mehr reparierbar eingestuft werden, dürfen selbstverständlich recycelt und ersetzt werden.

Ab wann gilt das Gesetz der EU-Kommission?

Recht auf Reparatur: Richterhammer auf Tisch, mit Richter im Hintergrund

Es ist noch unklar, ab wann diese Richtlinien gelten. Hierfür müssen sich die EU-Staaten und das EU-Parlament zuerst auf konkrete Regelungen einigen und einen Gesetzesentwurf bereitstellen.

Dennoch gibt es auch jetzt schon Maßnahmen, welche den Verbraucherinnen und Verbrauchern Reparaturen an ihren Produkten erleichtern sollen. In Deutschland zum Beispiel gibt es Richtlinien und Fristen für die Lieferung von Ersatzteilen. Außerdem müssen Hersteller darüber informieren, ob ein Produkt repariert werden kann und wie viel eine Reparatur kostet. Hinzukommend dürfen Retouren, welche sich in einem sehr guten Zustand befinden, nicht mehr vernichtet werden und die Hersteller sind gezwungen, mehr zu recyceln und weniger Abfall zu produzieren.

Aber auch in anderen Ländern können wir Fortschritte beobachten. In Schweden zum Beispiel können Handwerker die Reparaturen von großen Elektrogeräten für 50 % unter den tatsächlichen Kosten anbieten, während der Staat die Differenz bezahlt.

Rund 77 % der Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU geben an, eine Reparatur ihrer Geräte dem Austausch vorzuziehen. Dieses Umdenken hat auch die EU-Kommission wahrgenommen und öffnet immer weiter die Türen für das Recht auf Reparatur.

Was du als Verbraucher jetzt schon tun kannst

Protestschild "We are one"

Auch wenn das Recht auf Reparatur der EU-Kommission noch seine Zeit brauchen wird, gibt es schon einige Möglichkeiten, wie du als Verbraucherin bzw. Verbraucher zu einer besseren Kreislaufwirtschaft beitragen kannst. Ganz im Sinne der Green IT kannst du auf eine fachgerechte Entsorgung deines Elektroschrotts achten. So stellst du sicher, dass die Einzelteile deines Geräts recycelt werden und nicht die Umwelt verschmutzen. Außerdem kannst du auch jetzt schon Geräte reparieren lassen, statt direkt ein neues zu kaufen. Es ist wichtig, aus dem Alltag der sogenannten „Wegwerfgesellschaft“ herauszubrechen und so auf mehr Nachhaltigkeit im Alltag zu achten.

Mit diesen Fakten rund um das Recht auf Reparatur, welches die EU-Kommission plant, bist du auf dem neuesten Stand in Sachen Nachhaltigkeit. So nähern wir uns stetig dem gemeinsamem Ziel der Klimaneutralität und einer gesunden Umwelt.

Wenn dich interessiert, wie du noch mehr zu Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz beitragen kannst, dann schau doch in unserem plastikfreien Ratgeber vorbei!

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